> Zur Grundpflege zählen alle pflegerischen Tätigkeiten, die den Körper betreffen. Darunter fallen etwa das Waschen, Duschen und Baden, das An- und Auskleiden sowie die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Dazu zählen auch die Unterstützung beim Toilettengang und dem Wechsel von Inkontinenzmaterial sowie unterschiedliche Prophylaxe- und Präventionsmaßnahmen.
> Unsere erfahrenen Pflegekräfte helfen Ihnen gerne. Dabei ist unser Anspruch Ihnen nach Möglichkeit eine Bezugsperson zur Seite zu stellen, um die konzeptionell hinterlegte sog. Bezugspflege zu gewährleisten.
> Die soziale Teilhabe zählt zu den Grundbedürfnissen jedes Menschen. Daher bieten wir Betreuung in der häuslichen Umgebung an. Je nach Wunsch unterstützen wir durch aktivierende Tätigkeiten von Geist und Körper. Zudem begleiten unsere Pflegekräfte Sie gerne bei Spaziergängen, Erledigungen oder dem Besuch von Freunden.
> Diese Leistungen können auch separat über den sog. Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet.
> Damit der Alltag besser gelingt, bieten wir auch hauswirtschaftliche Hilfe an. Die umfasst den Einkauf, das Zubereiten von Mahlzeiten sowie das Reinigen der Wohnung. Dazu gehört auch das Waschen bzw. der Wechsel von Kleidung und Wäsche wie auch das Entsorgen von Hausmüll.
> Wir bieten hauswirtschaftliche Hilfe auch speziell nach Krankenhausaufenthalt an.
> Sie benötigen eine Pflegeberatung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 SGB XI Absatz 3? Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen die Pflegeberatung zur Qualitätssicherung in Anspruch nehmen.
> Pflegegeldbezieher in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich. Menschen mit Pflegegrad 1 sowie Sachleistungsbezieher können halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Unsere erfahrenen Fachkräfte führen die Pflegeberatung gerne durch. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Jetzt kostenlos beraten lassen!
> Viele Menschen werden von Angehörigen Daheim gepflegt. Doch auch Angehörige haben Verpflichtungen oder brauchen eine Auszeit. Hierfür gibt es die Verhinderungspflege.
> Diese kann stunden- oder auch tageweise beantragt werden. Pflegegeldbezieher, die mindestens 6 Monate den Pflegegrad 2-5 haben, verfügen über einen Anspruch von 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Zusätzlich können 50% des stationären Kurzzeitpflegeanspruchs (806 €) in Verhinderungs-pflegeleistungen umgewandelt werden. Angehörige und Mitbewohner der Pflegebedürftigen dürfen die Verhinderungspflege nicht erbringen. Lassen Sie sich von uns kostenlos und unverbindlich beraten.
> Die Behandlungspflege (auch bekannt als häuslichen Krankenpflege) nach SGB V umfasst alle medizinischen Leistungen, die auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt werden. Diese wird üblicherweise nach Krankenhausaufenthalt verordnet, in seltenen Fällen zur Krankenhausvermeidung oder zur Sicherungspflege. Zu den Leistungen zählen etwa die Medikamentengabe, Injektionen, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen sowie die Messung von Blutdruck und Blutzucker.
> Leistungen der medizinischen Behandlungspflege werden ausschließlich ärztlich verordnet (Rezept). Die Krankenkasse muss diese jedoch zusätzlich genehmigen. Wichtig: Um Leistungen der Behandlungspflege in Anspruch nehmen zu können, wird kein Pflegegrad benötigt. Sie haben Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu!
Unverbindliche Beratung - kostenfrei.
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